Versand
Versandbedingungen
1. Liefergebiet
Wir liefern Ihre bestellte Ware persönlich mit eigenem Fahrzeug
innerhalb eines Umkreises von 150 km um unseren Standort in Moers
(Rheinberger Str. 31, 47441 Moers). Eine Lieferung außerhalb dieses
Gebietes oder ein Versand mit Paketdiensten oder Speditionen erfolgt
über unseren Online-Shop nicht. Bestellungen mit Lieferadressen
außerhalb des Liefergebietes können online nicht aufgegeben werden.
2. Liefermethoden und Versandkosten
a) Lieferung durch uns innerhalb 150 km um Moers: kostenfrei,
ohne Mindestbestellwert.
b) Selbstabholung in unserem Showroom in Moers: kostenfrei.
c) Lieferungen außerhalb des 150-km-Radius: nur auf individuelle
Anfrage. Bitte kontaktieren Sie uns vorab unter
info@moebelknaller.de. Wir prüfen jeden Einzelfall und teilen
Ihnen gegebenenfalls anfallende Lieferkosten und
Liefermöglichkeiten mit.
3. Lieferzeit
Nach Eingang Ihrer Bestellung kontaktieren wir Sie innerhalb von
24 Stunden (an Werktagen) zur Terminvereinbarung. Die Lieferung
erfolgt in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Werktagen nach
Terminabsprache, abhängig von Verfügbarkeit der Ware und Ihrem
Wunschtermin.
4. Lieferung und Übergabe
Unsere Mitarbeiter liefern die Ware bis zur ersten verschlossenen
Tür Ihrer Lieferadresse. Ein Tragen in höhere Stockwerke oder eine
Möbelmontage sind nicht im Lieferumfang enthalten und können auf
Anfrage gegen Aufpreis vereinbart werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Lieferadresse zum vereinbarten
Termin erreichbar ist und ausreichend Platz zum Abstellen der Ware
vorhanden ist.
5. Selbstabholung
Bei Auswahl der Selbstabholung melden wir uns innerhalb von
24 Stunden zur Terminabstimmung. Die Abholung erfolgt zu den
vereinbarten Öffnungszeiten in unserem Showroom:
Möbelknaller
Rheinberger Str. 31
47441 Moers
6. Gefahrenübergang
Bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Ware mit der Übergabe an Sie auf Sie über. Bei
Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson
über.
7. Annahmeverzug
Geraten Sie in Annahmeverzug oder verletzen Sie schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns dadurch
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen,
ersetzt zu verlangen.
Stand: November 2026