Versand

Versandbedingungen

1. Liefergebiet

Wir liefern Ihre bestellte Ware persönlich mit eigenem Fahrzeug 
innerhalb eines Umkreises von 150 km um unseren Standort in Moers 
(Rheinberger Str. 31, 47441 Moers). Eine Lieferung außerhalb dieses 
Gebietes oder ein Versand mit Paketdiensten oder Speditionen erfolgt 
über unseren Online-Shop nicht. Bestellungen mit Lieferadressen 
außerhalb des Liefergebietes können online nicht aufgegeben werden.

2. Liefermethoden und Versandkosten

a) Lieferung durch uns innerhalb 150 km um Moers: kostenfrei, 
   ohne Mindestbestellwert.

b) Selbstabholung in unserem Showroom in Moers: kostenfrei.

c) Lieferungen außerhalb des 150-km-Radius: nur auf individuelle 
   Anfrage. Bitte kontaktieren Sie uns vorab unter 
   info@moebelknaller.de. Wir prüfen jeden Einzelfall und teilen 
   Ihnen gegebenenfalls anfallende Lieferkosten und 
   Liefermöglichkeiten mit.

3. Lieferzeit


Nach Eingang Ihrer Bestellung kontaktieren wir Sie innerhalb von 
24 Stunden (an Werktagen) zur Terminvereinbarung. Die Lieferung 
erfolgt in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Werktagen nach 
Terminabsprache, abhängig von Verfügbarkeit der Ware und Ihrem 
Wunschtermin.

4. Lieferung und Übergabe


Unsere Mitarbeiter liefern die Ware bis zur ersten verschlossenen 
Tür Ihrer Lieferadresse. Ein Tragen in höhere Stockwerke oder eine 
Möbelmontage sind nicht im Lieferumfang enthalten und können auf 
Anfrage gegen Aufpreis vereinbart werden.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Lieferadresse zum vereinbarten 
Termin erreichbar ist und ausreichend Platz zum Abstellen der Ware 
vorhanden ist.

5. Selbstabholung


Bei Auswahl der Selbstabholung melden wir uns innerhalb von 
24 Stunden zur Terminabstimmung. Die Abholung erfolgt zu den 
vereinbarten Öffnungszeiten in unserem Showroom:

Möbelknaller
Rheinberger Str. 31
47441 Moers

6. Gefahrenübergang


Bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB geht die Gefahr des 
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der 
verkauften Ware mit der Übergabe an Sie auf Sie über. Bei 
Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson 
über.

7. Annahmeverzug


Geraten Sie in Annahmeverzug oder verletzen Sie schuldhaft sonstige 
Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns dadurch 
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, 
ersetzt zu verlangen.

Stand: November 2026